CDU Stadtverband Heitersheim

Bürgerversammlung zur EA im Gewerbepark: Ratsmehrheit unterstützt CDU-Antrag

Die breite Mehrheit des Gemeinderats hat für den Antrag der CDU-Fraktion gestimmt: Der Beschluss zur geplanten Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge im Gewerbepark Breisgau soll Thema einer Bürgerversammlung werden. Laut Gemeindeordnung muss die Versammlung nun innerhalb von drei Monaten stattfinden. Außerdem soll Bürgermeister Zachow darauf hinwirken, dass der Zweckverband Gewerbepark seinen Beschluss bis auf weiteres nicht umsetzt. Von den anwesenden Ratsmitgliedern haben 14 dafür und zwei dagegen gestimmt; der Bürgermeister hat sich enthalten.

Wortlaut des Beschlusses:

1) Der Gemeinderat beauftragt den Bürgermeister beim Zweckverband Gewerbepark Breisgau zu beantragen, die Umsetzung des Beschlusses der Zweckverbandsversammlung vom 10.03.2025 über die Ansiedlung der Flüchtlingserstaufnahmestelle bis auf weiteres auszusetzen und keine Schritte in diese Richtung zu unternehmen.

 2) Der Gemeinderat beauftragt die Stadtverwaltung zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine Bürgerversammlung (Einwohnerversammlung) zu veranstalten, in der öffentlich über die Ansiedlung der Flüchtlingsunterkunft im Gewerbepark informiert und diskutiert wird. Zu dieser Versammlung werden neben den Heitersheimer Einwohnern, alle Bürger der beteiligten Kommunen, insbesondere die Bürger der unmittelbar an den Gewerbepark angrenzenden Gemeinden Eschbach und Hartheim, eingeladen. Zur Teilnahme auf dem Podium werden die Mitglieder der Verbandsversammlung, der Landrat und ein Vertreter der Landesregierung gebeten.

 3) Der Gemeinderat beauftragt den Bürgermeister im Anschluss an die Bürgerversammlung (Einwohnerversammlung) eine erneute Beratung und Beschlussfassung über die Ansiedlung der Flüchtlingserstaufnahmestelle im Gewerbepark Breisgau zu beantragen (in der Zweckverbandsversammlung).
 

 

Protokoll der Beratung aus der Gemeinderatssitzung:
Nach Erläuterung des Sachverhalts unter Verweis auf die beigefügte Rede wird auf Nachfrage mitgeteilt, dass sich der Antrag nicht gegen die Erstaufnahmeeinrichtung richtet, sondern das Verfahren. Die Öffentlichkeit soll eingebunden werden, ansonsten wird Tür und Tor für Verschwörungstheorien geöffnet.

Die Verwaltung teilt auf Nachfrage mit, dass die übrigen Kommunen Verständnis für die Haltung der Stadt Heitersheim gezeigt haben, aber eine Verpflichtung zur Zustimmung aufgrund der gesellschaftlichen Verantwortung gesehen haben. Manche Kommunen wollen sich auch von Zuweisungen in den eigenen Ort entlasten. Die anderen Kommunen sehen keinen Anlass für eine erneute Beratung. Die Forderungen des Gewerbeparks, die aus den nichtöffentlichen Beratungen resultieren und über die Standards hinausgehen, sind bekannt. Eine Bürgerversammlung für die Anwohner im Gewerbepark ist geplant, jedoch nicht für die Bewohner der umliegenden Kommunen.

Aus den Reihen des Gemeinderats wird betont, dass ausreichend Plätze in Erstaufnahmeeinrichtungen vorhanden sein müssen. Klimawandel und Weltpolitik werden zu weiteren Flüchtlingsströmen führen. Wenn Der Standort im Gewerbepark abgelehnt wird, sollen konstruktive Alternativen benannt werden. Es droht ein Kontroll- und Vertrauensverlust.

Andererseits wird betont, dass die geäußerten Sicherheitsbedenken ernstgenommen werden müssen. Ärzte, Security, Erzieher, Lehrer und Polizei sind wichtige Forderungen, die durchgesetzt werden müssen. Das durchgeführte Verfahren wird bemängelt. Vor einer Beschlussfassung hätte die Öffentlichkeit umfassend mit einer Bürgerveranstaltung von Land und Landkreis informiert werden müssen. Die Geheimhaltung ist nicht verständlich. Es wurde eine Kommunikation mit den Bürgern versprochen. Leider haben weder Land noch Landkreis einen zeitgemäßen Umgang mit den Bürgern gezeigt. Die nichtöffentliche Behandlung war von den Amtspersonen gewollt. Trotz zurückgehender Flüchtlingszahlen besteht die Notwendigkeit einer Unterbringung. Trotzdem sind die Folgen wie Ladendiebstahl und am Bahnhof bekannt. Die Unterkunft ist zu groß geplant, insbesondere wenn die Menschen hier vor Ort nicht eingebunden werden.