CDU Stadtverband Heitersheim

Beschluss zur Bürgerversammlung bleibt gültig

Geplante Gewerbepark-Veranstaltung Erstaufnahmeeinrichtung kein Ersatz

Beschluss zur Bürgerversammlung bleibt gültig

Geplante Gewerbepark-Veranstaltung Erstaufnahmeeinrichtung kein Ersatz

Heitersheim, 28. Mai 2025. Der mehrheitliche Beschluss des Gemeinderats, eine Einwohnerversammlung zum geplanten Erstaufnahmeeinrichtung (EA) im Gewerbepark Breisgau abzuhalten, ist nach wie vor gültig. Die Informationsveranstaltung zum selben Thema, die vom Betreiber des Gewerbeparks angekündigt wurde, ist dafür kein Ersatz. Mit der Einwohnerversammlung ergreifen die kommunalen Vertreter der betroffenen Menschen die Initiative, um die bisher ausgebliebene öffentliche Diskussion zu ermöglichen.

 

Der Zweckverband Gewerbepark Breisgau plant eine eigene Informationsveranstaltung zu dem Thema. Dies wurde in der Gemeinderatssitzung am 20. Mai bekanntgemacht. Der Vorsitzende des Zweckverbands, Markus Riesterer, und Landrat Christian Ante haben brieflich angekündigt, an dieser Veranstaltung teilzunehmen und die Einladung zur Teilnahme an der Heitersheimer Einwohnerversammlung auszuschlagen.

„Eine Informationsveranstaltung der Firma Gewerbepark Breisgau GmbH kann eine Einwohnerversammlung in kommunaler Hand nicht ersetzten“, betont Martin Schaber, Fraktionsvorsitzender der CDU im Heitersheimer Gemeinderat. „Die Einwohnerversammlung ist ein Kernelement der kommunalen Demokratie. Die Diskussion über das Thema EA gehört in dieses Forum. Nur so kann die – immer wieder versprochene aber bis heute nicht erfolgte – Einbeziehung der betroffenen Bevölkerung wirklich stattfinden. Dass Markus Riesterer und Christian Ante daran nicht teilnehmen wollen und stattdessen eine Veranstaltung in eigener Regie vorziehen, spricht für sich / ist ein Skandal.“

Riesterer und Ante haben beim Zustandekommen des Beschlusses in der Zweckverbandsversammlung eine maßgebliche Rolle gespielt. Wie das Projekt überhaupt zustande und wie der Gewerbepark dafür ins Spiel kam, ist eine der zentralen Fragen für die Einwohnerversammlung. Die Gemeindeordnung sieht für deren Einberufung eine Dreimonatsfrist vor. Da der Beschluss im April gefasst wurde, muss die Versammlung spätestens bis Mitte Juli einberufen werden.