CDU Stadtverband Heitersheim

EA bringt Millionenrisiken für Verbandsgemeinden

Anonymer Whistleblower legt Zahlen des Erbpachtvertrags offen

EA bringt Millionenrisiken für Verbandsgemeinden
Anonymer Whistleblower legt Zahlen des Erbpachtvertrags offen
Heitersheim, 2. Februar 2026. Der Erbbaurechtsvertrag zwischen dem Land Baden- Württemberg und dem Gewerbepark Breisgau birgt millionenschwere Risiken für die am Zweckverband beteiligten Gemeinden. Das geht aus der ungeschwärzten Version des Vertrags hervor, die dem CDU-Stadtverband anonym zugespielt wurde.Zudem belegt die Höhe des vereinbarten Erbpachtzinses noch einmal, dass der Vertragsabschluss ein Grundstücksgeschäft war, das von der Verbandsversammlung
hätte beschlossen werden müssen. Damit verstößt das Vorgehen von Gewerbeparkgeschäftsführer Markus Riesterer eindeutig gegen die Satzung, der Vertrag ist rechtlich nicht haltbar.


Eine Kopie des Vertragstexts fand sich vor wenigen Tagen in einem Briefkasten und wurde an den CDU-Stadtverband Heitersheim übergeben. Durch diese Whistleblower Aktion wurde endlich der brisanteste Aspekt der Sache öffentlich: die Höhe des Heimfallanspruchs. Wenn das Erbbaurecht vertragsgemäß nach nur 15 Jahren erlischt, muss der Zweckverband die errichteten Gebäude zu zwei Dritteln des Verkehrswerts kaufen. Bei einer veranschlagten Investitionssumme von über 100 Millionen Euro könnte so eine hohe zweistellige Millionensumme fällig werden.

Vertrag hebelt Haushaltrecht aus
Da der Zweckverband so viel Geld bei weitem nicht selbst aufbringen kann, treten die Verbandsgemeinden in die Pflicht, die zum Teil bereits heute hoch verschuldet sind. Für die dann fälligen Millionensummen gibt es jedoch weder eine Rückstellung noch einen einzigen Haushaltsbeschluss. Ausgaben in dieser Höhe müssen förmlich von den Stadt- oder Gemeinderäten beschlossen werden. Die kommunalen Parlamente wurden aber nicht gefragt. Mit seiner Folgewirkung schränkt der Vertrag also faktisch das verfassungsrechtlich geschützte Haushalts- und Budgethoheitsrecht der Mitgliedsgemeinden ein.

„Man konnte es schon ohne die Zahlen vermuten, aber nun wissen wir es genau: DieLeitung des Zweckverbands ist unwägbare finanzielle Risiken eingegangen, die letztlich auf die Verbandsgemeinden zurückfallen“, erklärt CDU-Fraktionschef Martin Schaber. „Ohne entsprechende Haushalts-beschlüsse ist das juristisch unhaltbar. Freiburg als größtem Anteilseigner droht eine Zahlung um die 30 bis 40 Millionen. Wusste Herr Horn das, als er – ohne selbst anwesend zu sein – den Freiburger Stimmenblock zu dieser Entscheidung beisteuern ließ? Selbst die Gemeinden mit kleineren Anteilen, wie Heitersheim, Neuenburg, Müllheim oder Staufen, landen leicht bei siebenstelligen Summen. Es ist mir völlig unverständlich, wie die beteiligten Bürgermeister dem ohne entsprechende Beschlüsse in den kommunalen Parlamenten zustimmen konnten. Christoph Zachow hat als einziger dagegengehalten.“


Satzungsverstoß offensichtlich
Ein weiterer Einwand, den der Stadtverband schon früh geäußert hat, wurde durch die vorliegenden Zahlen nochmals bestätigt. Der Erbbauzins von 231.400 Euro im Jahr übersteigt die Summe, die Gewerbeparkgeschäftsführer Riesterer bei einem Grundstücksgeschäft ohne förmlichen Beschluss des Zweckverbandes vertraglich vereinbaren kann. Dieser Verstoß gegen die Verbandssatzung wirft weitere schwerwiegende juristische Fragen auf, bis hin zur grundsätzlichen Gültigkeit des Vertrags.

„Die Planung der EA an diesem Ort in dieser Größe war von Anfang an falsch“, erinnert Martin Schaber. „Die Umstände des Vertragsschlusses sind hanebüchen, der Vertrag selbst unhaltbar. Das wird von mindestens einem Beteiligten genauso gesehen, denn der Whistleblower muss zum inneren Kreis gehören. Es gibt jetzt nur noch eine einzige vernünftige Lösung für die verfahrene Lage: Beide Parteien treten vom Vertrag zurück
– bevor noch mehr Porzellan zerschlagen wird, für das letztlich wir Steuerzahler auf- kommen müssen.“

Der Vertragstext mit ungeschwärzten Zahlen kann beim Stadtverband angefordert werden.

Zweckverband Gewerbepark Breisgau – Stimmanteile

Verbandsmitglied

Stimmen

Stimmanteil (%)

Stadt Freiburg im Breisgau

24

27,91

Gemeinde Hartheim am Rhein

15

17,44

Gemeinde Eschbach

11

12,79

Stadt Bad Krozingen

10

11,63

Gemeindeverwaltungsverband Müllheim-Badenweiler

8

9,30

Stadt Heitersheim

5

5,81

Stadt Neuenburg am Rhein

5

5,81

Gemeinde Ballrechten-Dottingen

2

2,33

Gemeinde Ehrenkirchen

2

2,33

Gemeinde Münstertal/Schwarzwald

2

2,33

Stadt Staufen im Breisgau

2

2,33