CDU Stadtverband Heitersheim

Was will Riesterer verbergen?

Angeblich nichtöffentlicher Erbpachtvertrag kann eingesehen werden

Was will Riesterer verbergen?

Angeblich nichtöffentlicher Erbpachtvertrag kann eingesehen werden

Heitersheim, 25. November 2025. Gewerbeparkchef Markus Riesterer bezeichnet den Erbbaurechtsvertrag für das EA-Grundstück als „nichtöffentlich“ und hält ihn weiter unter Verschluss. Der CDU-Stadtverband Heitersheim hat ihn von der Landesregierung angefordert und erhalten. Der Vertragstext bestätigt unsere Einwände: Es handelt sich um ein nicht genehmigtes Grundstücksgeschäft, das spätestens beim Heimfall unkalkulierbare Risiken für die beteiligten Gemeinden mit sich bringt.

Gewerbeparkchef Markus Riesterer hat sich bisher geweigert, den Erbbaurechtsvertrag über das Grundstück für die geplante Erstaufnahmeeinrichtung an die Verbandsgemeinde Heitersheim zu übermitteln. Eine entsprechende Anfrage von Bürgermeister Zachow wurde bis Ende letzter Woche nicht beantwortet. „Diese Haltung ist hanebüchen“, befindet CDU-Fraktionschef Martin Schaber. „Zum einen geht es im Vertrag um die Verwendung von Steuergeld, zum anderen hat er direkte Auswirkungen auf unsere Gemeindefinanzen. Damit ist er per Definition Gegenstand öffentlich-demokratischer Kontrolle. Was will Herr Riesterer eigentlich verbergen?“

Die Heimlichtuerei verstößt offensichtlich gegen den Grundsatz der demokratischen Transparenz. Deshalb hat der CDU-Stadtverband unter Berufung auf das Informationsfreiheitsgesetz den Vertragstext von der Landesregierung angefordert und erhalten – allerdings sind die darin enthaltenen Zahlen geschwärzt. Gegen die Schwärzung hat der Stadtverband bereits Einspruch eingelegt. „Wir erwarten, dass der Vertrag unverzüglich mit allen relevanten Inhalten öffentlich gemacht wird, damit die betroffenen Menschen erfahren, was in ihrem Namen unterschrieben wurde.“

Auch ohne Nennung der Zahlen ist der Vertragstext sehr aufschlussreich. Er zeigt deutlich, dass es sich um ein Grundstücksgeschäft von erheblichem Ausmaß handelt, das laut Satzung von der Verbandsversammlung hätte genehmigt werden müssen. Das Land verpflichtet sich lediglich zur Instandhaltung und Verkehrssicherung der zu errichtenden Gebäude, weitere Verpflichtungen sind nicht erwähnt. Die Entschädigungssumme bei Heimfall, die der Zweckverband ans Land zahlen müsste, ist geschwärzt. Angesichts der anvisierten Baukosten von über 100 Millionen Euro muss hier aber von beträchtlichen Kosten ausgegangen werden.

„Als Mitgliedsgemeinde des Zweckverbands werden wir in Mithaftung genommen – für eine potenziell hohe Millionensumme, die uns nicht einmal mitgeteilt wird“, sagt Martin Schaber. „Die Dreistigkeit dieses Vorgehens macht mich fassungslos – sie zeigt aber auch, auf welch tönernen Füßen die ganze Konstruktion steht. Ich glaube, sie werden nicht mehr lange halten.“

Der Vertragstext kann beim Stadtverband angefordert werden.